AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Firma PINLAND Manufaktur & Handel GMBH
Unsere AGB wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im bei¬derseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrages von Bedeutung sein können.
Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse erst gar nicht entstehen können. Stehen die AGB des Bestellers den unseren entgegen und erkennen wir diese nicht ausdrücklich an, so sind diese Bedingungen für uns nicht verbindlich.
1. Angebote und Vertrag
Die abgegebenen Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich alle Preisangebote in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Stornierung eines erteilten Auftrages seitens des Bestellers ist nicht möglich.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, zur Zahlung fällig innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhält¬nissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht Pinland das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Ferner ist Pinland berechtigt, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, oder Vorauszahlungen zu verlangen.
3. Lieferzeit
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn Pinland diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Die Lieferzeiten beginnen nach Orderklarheit, d. h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten.
Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Fertigmustern, Andrucken, Reinzeichnungen usw. durch den Besteller, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrages beginnt die Lieferzeit neu.
Bei höherer Gewalt oder bei von Pinland unverschuldeten Umständen, wie z. B. Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch der Werkzeuge, behördliche Maßnahmen usw., verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
4. Lieferungsverzug
Gerät Pinland durch die Nichteinhaltung eines verbindlich bestätigten Termins in Verzug, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Kann Pinland auch nach angemessener Nachfrist nicht liefern, so kann der Auftraggeber die ihm gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz entgangener Gewinne kann er nicht verlangen.
5. Mehr- oder Minderlieferung
Pinland verzichtet auf branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen.
6. Mängelrügen
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Mängel zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind Pinland unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Technisch bedingte oder branchenübliche geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren hinsichtlich der Beschaffenheit, der Maße und des Aussehens stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für Mängel, die auf unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Bestellers zurückzuführen sind.
7. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft schadhaft, so ist die Gewährleistung beschränkt auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist auch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Sinne der zugesicherten Eigenschaften erfolglos, so ist der Besteller berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis angemessen zu reduzieren oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden.
8. Haftung
Pinland haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller Forderungen,
die gegen den Besteller vorliegen, Eigentum von Pinland.
Forderungen aufgrund der Weiterveräußerung der gelieferten Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Besteller hat bereits auf Verlangen von Pinland seinem Abnehmer von der Abtretung Mittei¬lung zu machen und diesen aufzufordern, nur noch Leistungen an Pinland zu leisten. Bei einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Besteller angewiesen, Pinland unverzüglich zu benach¬richtigen und den Dritten auf das Eigentum hinzuweisen.
10. Entwürfe, Zeichnungen, Lithos und Werkzeuge
Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos, Werkzeuge usw. werden anteilig berechnet und bleiben - falls nicht anders vereinbart - Eigentum von Pinland. Diese dürfen ohne Genehmigung von Pinland nicht vervielfältigt und Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich gemacht werden. Entwürfe und Reinzeichnungen sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
11. Ausfallmuster, Änderungen
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge, etc. sind vom Auftraggeber auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen.
Pinland haftet nicht für vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle zusätzlich verursachten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
12. Schutzrechte
Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber.
Dieser hat Pinland von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und Pinland sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.
13. Firmenaufdrucke
Auf Kundenwunsch verzichtet Pinland auf die rückseitige Anbringung von Firmenhinweisen auf Pinland.
14. mündliche Vereinbarungen
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
15. Aufbewahrung
Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und anderen Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung
des Auftrages vom Auftraggeber nicht angefordert worden sind, übernimmt Pinland keine Haftung.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Tostedt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.